DJT: der Pulk

Die Grund­stim­mung in der wirt­schafts­recht­li­chen DJT-Abtei­lung (Thema: Gläu­bi­ger­schutz bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) zum MoMiG war ins­ge­samt freund­lich. Die Bewah­rer sagen: noch ein­mal davon­ge­kom­men; die Neue­rer hof­fen: das ist erst der Anfang. So sind zunächst ein­mal fast alle zufrieden. 

Das Haupt­thema der anfäng­li­chen Grund­satz­dis­kus­sion war, ob man es bei einer (klei­nen) GmbH-Reform belas­sen oder ob man daneben/​stattdessen eine neue Rechts­form (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft) ein­füh­ren soll. Die strikt insol­venz­recht­li­che Ein­ord­nung der Nach­ran­gig­keit von Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, die Ver­schär­fun­gen für Bestat­tungs­fälle” etc. wur­den durch­weg posi­tiv auf­ge­nom­men. Zwie­späl­tig fiel das Echo auf den Ver­such aus, dem Cash-Pool-Pro­blem mit einer Beto­nung des Gesell­schafts­in­ter­es­ses bei­zu­kom­men. Ver­misst wurde eine Berei­ni­gung der Vor­schrif­ten und Rich­ter­rechts­re­geln über die Kapitalaufbringung. 

Abge­lehnt wur­den Vor­schläge einer Absen­kung des Min­dest­ka­pi­tals und zur Ein­füh­rung von Sol­venz­tests zur Aus­schüt­tungs­li­mi­tie­rung. Eben­falls abge­lehnt wur­den eine Locke­rung bzw. Auf­gabe der Prä­ven­tiv­kon­trol­len bei der Kapitalaufbringung. 

Über die Abstim­mung ist heute in der FAZ (S. 24) zu lesen: Doch auch bei den Wirt­schafts­ju­ris­ten ging es wenig nobel zu. Unmit­tel­bar vor dem Votum über Ver­än­de­rungs­pläne für das GmbH-Gesetz fiel nach der Beob­ach­tung von Refe­ren­ten ein Pulk von Nota­ren in den Raum ein und stimmte alles nie­der, was deren staat­lich regu­lier­tes Gebüh­ren­auf­kom­men hätte gefähr­den kön­nen … Auf die Beschlüsse‚… sollte nie­mand viel geben”. 

Beschlüsse hier.

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