In Deutschland gibt es seit kurzem einen Nationalen Normenkontrollrat. Er soll helfen, Bürokratiekosten zu reduzieren, die natürlichen oder juristischen Personen durch Informationspflichten entstehen. Zur Messung der Bürokratiekosten dient ein Standardkosten-Modell. Dann möge der hohe Rat doch Folgendes in seine Messung einstellen und bewerten:
Neuere Gesetzesvorhaben (1, 2) wollen kapitalmarktaktive Unternehmen verpflichten, bestimmte Dinge an eine Behörde zu melden. Diese Meldungen müssen auch in eine neue amtliche Datenbank eingestellt werden. Man könnte meinen, wenn das Unternehmen an die Behörde gemeldet hat, dann sei es genug. Die Behörde werde dann die Datenbank bestücken. Aber nein: der Staat macht es sich einfach und verpflichtet die Unternehmen, doppelt zu melden: einmal an die Behörde, noch einmal an die Datenbank. Die staatsinterne Aufteilung wird also einfach zu Lasten der Unternehmen gelöst. Wenn das der Normenkontrollrat wüsste …
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