Doppelte Meldepflichten — Ein Fall für den Normenkontrollrat

In Deutsch­land gibt es seit kur­zem einen Natio­na­len Nor­men­kon­troll­rat. Er soll hel­fen, Büro­kra­tie­kos­ten zu redu­zie­ren, die natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­so­nen durch Infor­ma­ti­ons­pflich­ten ent­ste­hen. Zur Mes­sung der Büro­kra­tie­kos­ten dient ein Stan­dard­kos­ten-Modell. Dann möge der hohe Rat doch Fol­gen­des in seine Mes­sung ein­stel­len und bewerten: 

Neuere Geset­zes­vor­ha­ben (1, 2) wol­len kapi­tal­markt­ak­tive Unter­neh­men ver­pflich­ten, bestimmte Dinge an eine Behörde zu mel­den. Diese Mel­dun­gen müs­sen auch in eine neue amt­li­che Daten­bank ein­ge­stellt wer­den. Man könnte mei­nen, wenn das Unter­neh­men an die Behörde gemel­det hat, dann sei es genug. Die Behörde werde dann die Daten­bank bestü­cken. Aber nein: der Staat macht es sich ein­fach und ver­pflich­tet die Unter­neh­men, dop­pelt zu mel­den: ein­mal an die Behörde, noch ein­mal an die Daten­bank. Die staats­in­terne Auf­tei­lung wird also ein­fach zu Las­ten der Unter­neh­men gelöst. Wenn das der Nor­men­kon­troll­rat wüsste … 

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