Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3.Lesung das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen (Pressemitteilung). Die Handelsregister werden danach ab 2007 elektronisch geführt, und zwar von der Anmeldung bis zur Einsicht via Internet. Es wird ein Metaregister aufgebaut („Unternehmensregister”), das neben den Handelsregisterdaten weitere Informationen, etwa kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen oder die Jahresabschlüsse enthält.
Neu gegenüber dem Regierungsentwurf sind im Wesentlichen zwei Punkte:
- Für eine Übergangszeit bis Ende 2008 wird zusätzlich zu der Internet-Bekanntmachung der Handelsregistereintragungen auch in Tageszeitung (auf Kosten der Unternehmen) veröffentlicht. Dieser Kompromiss in der umstrittenen Frage wurde im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erzielt.
- Die unterlassene Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (künftig im elektronischen Bundesanzeiger) wird nicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt, sondern lediglich nach vorheriger Androhung vom Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld belegt (Höchstgrenze 25 000 Euro).
Das Gesetz wird noch abschließend im Bundesrat behandelt. Es soll im Wesentlichen am 1.1.2007 in Kraft treten.
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