EHUG im Bundestag beschlossen

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute in 2./3.Lesung das Gesetz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) beschlos­sen (Pres­se­mit­tei­lung). Die Han­dels­re­gis­ter wer­den danach ab 2007 elek­tro­nisch geführt, und zwar von der Anmel­dung bis zur Ein­sicht via Inter­net. Es wird ein Meta­re­gis­ter auf­ge­baut („Unter­neh­mens­re­gis­ter”), das neben den Han­dels­re­gis­ter­da­ten wei­tere Infor­ma­tio­nen, etwa kapi­tal­markt­recht­li­che Ver­öf­fent­li­chun­gen oder die Jah­res­ab­schlüsse enthält. 

Neu gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf sind im Wesent­li­chen zwei Punkte: 

  • Für eine Über­gangs­zeit bis Ende 2008 wird zusätz­lich zu der Inter­net-Bekannt­ma­chung der Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gun­gen auch in Tages­zei­tung (auf Kos­ten der Unter­neh­men) ver­öf­fent­licht. Die­ser Kom­pro­miss in der umstrit­te­nen Frage wurde im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges erzielt. 
  • Die unter­las­sene Ver­öf­fent­li­chung von Jah­res­ab­schlüs­sen (künf­tig im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger) wird nicht als Ord­nungs­wid­rig­keit mit einem Buß­geld ver­folgt, son­dern ledig­lich nach vor­he­ri­ger Andro­hung vom Bun­des­amt für Jus­tiz mit einem Ord­nungs­geld belegt (Höchst­grenze 25 000 Euro).

Das Gesetz wird noch abschlie­ßend im Bun­des­rat behan­delt. Es soll im Wesent­li­chen am 1.1.2007 in Kraft treten. 

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