Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich im Januar 2009 grundsätzlich befürwortend mit dem Thema „Europäische Privatgesellschaft” befasst. Das Parlament wird im März 2009 abstimmen.
Neu bei den Vorstellungen des Rechtsausschusses gegenüber dem Kommissionsvorschlag sind folgende Punkte:
- Kapital: entweder 8000 € oder nur ein Euro, aber mit einer Solvenzbescheinigung für Ausschüttungen.
- Mitbestimmung: wenn 500 Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten als im Staat des Satzungssitzes und dort ein höheres Maß an Mitbestimmung herrscht, sollen die SE-Regeln (Verhandlungs- und Auffanglösung) entsprechend gelten.
- Register: es wird die Einrichtung eines bei der Kommission angesiedelten zentralen Registers verlangt.
- Grenzüberschreitender Bezug: es reicht dafür der Gesellschaftszweck bzw. die Absicht der Gründer.
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