EPG im EP-Rechtsausschuss

Der Rechts­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments hat sich im Januar 2009 grund­sätz­lich befür­wor­tend mit dem Thema Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft” befasst. Das Par­la­ment wird im März 2009 abstim­men. 
Neu bei den Vor­stel­lun­gen des Rechts­aus­schus­ses gegen­über dem Kom­mis­si­ons­vor­schlag sind fol­gende Punkte: 

  • Kapi­tal: ent­we­der 8000 € oder nur ein Euro, aber mit einer Sol­venz­be­schei­ni­gung für Ausschüttungen. 
  • Mit­be­stim­mung: wenn 500 Arbeit­neh­mer in einem ande­ren Mit­glied­staat arbei­ten als im Staat des Sat­zungs­sit­zes und dort ein höhe­res Maß an Mit­be­stim­mung herrscht, sol­len die SE-Regeln (Ver­hand­lungs- und Auf­fang­lö­sung) ent­spre­chend gelten. 
  • Regis­ter: es wird die Ein­rich­tung eines bei der Kom­mis­sion ange­sie­del­ten zen­tra­len Regis­ters verlangt. 
  • Grenz­über­schrei­ten­der Bezug: es reicht dafür der Gesell­schafts­zweck bzw. die Absicht der Gründer.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .