Die Europäische Kommission hat gestern den Vorschlag präsentiert für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen.
Das klingt sehr technisch, hat aber einige Bedeutung für den „Bürokratieabbau”. Denn es geht darum:
- die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so genannten „vereinfachten” Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,
- eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht, und
- den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen.
Zur Presseverlautbarung der Kommission s. hier.
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