EU-Änderungsvorschlag für Verschmelzungs- und Spaltungs-RL

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hat ges­tern den Vor­schlag prä­sen­tiert für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richt­li­nie 2005/56/EG hin­sicht­lich der Berichts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflicht bei Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen.

Das klingt sehr tech­nisch, hat aber einige Bedeu­tung für den Büro­kra­tie­ab­bau”. Denn es geht darum: 

  • die Berichts­pflich­ten der Gesell­schaf­ten bei Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen zu ver­rin­gern, ins­be­son­dere in Fäl­len, in denen die Aktio­näre bestimmte Berichte nicht für erfor­der­lich hal­ten, und bei so genann­ten ver­ein­fach­ten” Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen zwi­schen Mut­ter- und Tochtergesellschaften, 
  • eine dop­pelte Bericht­erstat­tung zu ver­mei­den, wenn auf­grund ande­rer EU-Bestim­mun­gen bereits eine Berichts­pflicht besteht, und 
  • den Gesell­schaf­ten die Mög­lich­keit zu bie­ten, bei der Ver­öf­fent­li­chung der Ver­schmel­zungs- oder Spal­tungs­pläne und der Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Unter­la­gen an die Aktio­näre auf das Inter­net und die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zurückzugreifen. 

Zur Pres­se­ver­laut­ba­rung der Kom­mis­sion s. hier.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .