EU-Gesellschaftsrecht: Vereinfachung durch Streichung

Die Kom­mis­sion prüft die Richt­li­nien zum Gesell­schafts­recht, ob sich dar­un­ter Kan­di­da­ten für Strei­chung oder Ver­ein­fa­chung befin­den. Eine Mit­tei­lung dazu wird für Som­mer erwar­tet. Mit dem Thema beschäf­tigt sich heute der Sach­ver­stän­di­gen­aus­schuss.

Heiße Kan­di­da­ten für eine völ­lige Auf­he­bung sind: 

  • Die 3. Richt­li­nie (inner­staat­li­che Ver­schmel­zun­gen)
  • Die 6. (inner­staat­li­che Spal­tun­gen)
  • Die 12. (1‑Per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft).

Rechts­po­li­tisch am hef­tigs­ten umstrit­ten ist die (erst 2006 refor­mierte) 2. Richt­li­nie (Kapi­tal der AG). Die KPMG Deutsch­land erstellt der­zeit ein Gut­ach­ten über die Mach­bar­keit eines alter­na­ti­ven Gläu­bi­ger­schutz­sys­tems. Von deut­scher Ver­bands­seite wird ein Druck einer angel­säch­si­schen Inves­to­ren­lobby” beklagt, die in den Kapi­tal­erhal­tungs­vor­schrif­ten untrag­bare Aus­schüt­tungs­hemm­nisse sehe und deren bal­dige Abschaf­fung for­dere. Wis­sen­schaft­lich zum Thema mehr hier.

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