Neue Regeln für die Einberufung der HV durch Aktionärsrechte-RL

Nach der (end­gül­ti­gen Fas­sung der) Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie soll die Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten auf zwei Arten vor­ge­nom­men wer­den: Zum einen muss die Gesell­schaft dafür auf Medien zurück­grei­fen, bei denen ver­nünf­ti­ger­weise davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass sie die Infor­ma­tio­nen tat­säch­lich an die Öffent­lich­keit in der gesam­ten Gemein­schaft wei­ter­lei­ten.” Zum ande­ren muss die Infor­ma­tion auf der Inter­net­seite der Gesell­schaft ste­hen. Letz­te­res ist für deut­sche Akti­en­ge­sell­schaf­ten nichts Neues, denn der DCGK emp­fiehlt eine sol­che Prä­sen­ta­tion auf der eige­nen Internetseite. 

Hin­ge­gen ist die erst­ge­nannte Anfor­de­rung („auf Medien zurück­grei­fen”) hoch pro­ble­ma­tisch. Denn Ein­be­ru­fungs­feh­ler füh­ren zur Nich­tig­keit (§ 241 Nr. 1 AktG) oder Anfecht­bar­keit der Beschlüsse. Die­ses Damo­kles­schwert ist inak­zep­ta­bel, zumal der Tat­be­stand des Rück­griffs auf Medien völ­lig kon­tu­ren­los ist. Der Gesetz­ge­ber sollte daher bei der Umset­zung der Richt­li­nie die­sen Ein­be­ru­fungs­akt von den erwähn­ten Feh­ler­sank­tio­nen trennen. 

Die Nütz­lich­keit und Ope­ra­bi­li­tät des (aus der Trans­pa­renz­richt­li­nie bekann­ten) Medi­en­rück­griffs ist äußerst zwei­fel­haft. Es gibt so gut wie keine Tages­zei­tung, die gemein­schafts­weit ver­brei­tet ist. Inter­net­sei­ten sind zwar ubi­qui­tär, aber davon gibt es viele, so dass deren Aus­wahl ganz belie­big wäre. Und wel­che die­ser Medien kon­su­miert zufäl­lig der Aktio­när? Vor allem aber: Die Gesell­schaft muss ja nicht inse­rie­ren oder einen frem­den Inter­net­auf­tritt kos­ten­pflich­tig buchen. Wenn das Zurück­grei­fen auf Medien” ein den Medien zulei­ten” 3a WpAIV) ist, besteht allein die Pflicht, Medien” über das bevor­ste­hende HV-Ereig­nis zu infor­mie­ren. Was eine Zei­tung oder ein Inter­net­dienst aus die­ser Infor­ma­tion machen, liegt nicht mehr in der Ver­ant­wor­tung der Gesell­schaft. Und es bedarf kei­ner Pro­phe­tie um zu sagen: die bloße Mit­tei­lung, dass eine Gesell­schaft dem­nächst ihre HV abzu­hal­ten gedenkt, wird in den Redak­tio­nen in aller Regel als über­flüs­sige Beläs­ti­gung ange­se­hen und als Null-Nach­richt ent­sorgt. Am Ende wer­den nur die Infor­ma­ti­ons­dienst­leis­ter daran ver­die­nen, die sich erbö­tig machen, diese Zulei­tung an Medien auf Kos­ten der Gesell­schaft zu besorgen. 

Heute war in der FAZ zu lesen, nach Berech­nun­gen der EU-Kom­mis­sion könnte durch eine Ver­min­de­rung der Büro­kra­tie­kos­ten um 25 Pro­zent ein zusätz­li­ches Wirt­schafts­wachs­tum von 1,5 Pro­zent des euro­päi­schen Brut­to­so­zi­al­pro­dukts erreicht wer­den”. Dann möge man ‑wie hier- Büro­kra­tie erst gar nicht aufbauen. 

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