Die Aktionärsrechte-Richtlinie mal wieder. Jetzt in der sog. Level II-Ebene, in der es um die Einzelheiten der Information und Identifikation der Aktionäre geht (Übermittlung, Technik, Fristen, Formate, Umfang). Das klingt kleinteilig, ist aber für die Praxis insbesondere der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften hoch bedeutsam. Hier dürfte sich einiges ändern.
Die geplante EU-Durchführungsverordnung geht in die Konsultation. 4 Wochen ist Zeit, um Stellung zu nehmen. Geplant ist, den Rechtsakt im Herbst 2018 zu verabschieden.
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