EU: Richtlinie über Sitzverlegung gestoppt

Die Gene­ral­di­rek­tion Bin­nen­markt und Dienst­leis­tun­gen hat die Arbei­ten an die­sem Thema ein­ge­stellt, denn Kom­mis­sar McCreevy beschloss, dass kein Bedarf für ein Tätig­wer­den auf EU-Ebene in die­sem Bereich bestehe. 

Worum ging es? Um nicht weni­ger als die seit län­ge­rem vor­be­rei­tete 14. Gesell­schafts­rechts­richt­li­nie über die grenz­über­schrei­tende Ver­le­gung des Sat­zungs­sit­zes von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Eine im Dezem­ber vor­ge­legte offi­zi­elle Fol­gen­ab­schät­zung” kommt zu dem Ergeb­nis: erst mal abwarten. 

Since the prac­ti­cal effect of the exis­ting legis­la­tion on cross-bor­der mobi­lity (i.e. the cross-bor­der mer­ger direc­tive) is not yet known and that the issue of the trans­fer of the regis­tered office might be cla­ri­fied by the Court of Jus­tice in the near future, the assess­ment con­clu­des that it might be more appro­priate to wait until the impacts of those deve­lo­p­ments can be fully asses­sed and the need and scope for any EU action bet­ter defined.” 

Mit dem Hin­weis auf den EuGH ist der Car­te­sio-Fall gemeint, der hier sehr schön beschrie­ben wird.

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