Ja, sagt jetzt eine von der EU-Kommission bei der französischen Beratungsgesellschaft AETS in Auftrag gegebene Studie, die in der letzten Woche in Brüssel vorgestellt wurde (Anfang 2006 in deutscher Version). Nächstes Jahr im Frühling soll die Frage von der Generaldirektion Markt (künftig dafür zuständig) in einer Anhörung aufgegriffen werden.
Schon 1998 wurde von der Pariser Handelskammer der Vorschlag für eine entsprechende Verordnung vorgelegt. Seither ist die Idee einer „Euro-GmbH” (= einer genuin europäischen Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen) in der Diskussion: Braucht man die neue Rechtsform überhaupt, wenn die Niederlassungsfreiheit nach der EuGH-Judikatur umfassend die Tätigkeit im Binnenmarkt erlaubt? Oder wenn die grenzüberschreitende Verschmelzung eine Umstrukturierung ohne Weiteres möglich werden lässt?
Schreiben Sie einen Kommentar