Feindliche Übernahme am Sonntagabend

Heute zwi­schen 16 und 17 Uhr mel­det die Sche­ring AG in einer ad hoc-Mit­tei­lung:
Die Sche­ring AG wurde am Wochen­ende von Reprä­sen­tan­ten der Merck KGaA über die Absicht unter­rich­tet, ein Bar-Ange­bot für Sche­ring in Höhe von 77 Euro je Aktie abzu­ge­ben. Nach­dem die Infor­ma­tion öffent­lich gewor­den ist, betont der Vor­stand von Sche­ring seine Über­zeu­gung, dass die­ses Ange­bot die Gesell­schaft und ihre Zukunfts­aus­sich­ten als unab­hän­gi­ger Phar­maspe­zia­list erheb­lich unter­be­wer­tet. Sche­ring bestä­tigt, dass die­ses Ange­bot unauf­ge­for­dert abge­ge­ben wurde und Sche­ring nicht in Ver­hand­lun­gen mit der Merck KGaA steht.” 

Was sagt die Merck KGaA? Auf deren Home­page ?xml:namespace pre­fix = st1 ns = urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags” /> und nach Pres­se­be­rich­ten bis­lang nichts, also keine sofor­tige Ver­öf­fent­li­chung von Insi­der­infor­ma­tio­nen” nach § 15 WpHG . Ist das in Ord­nung? Auf den ers­ten Blick ja, denn § 10 Abs. 6 WpÜG lau­tet: „§ 15 des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes gilt nicht für Ent­schei­dun­gen zur Abgabe eines Ange­bots.” — Aber das ist ein­schrän­kend zu inter­pre­tie­ren. In mei­ner Kom­men­tie­rung zu § 10 WpÜG in Schwark (Hrsg), Kapi­tal­markt­rechts­kom­men­tar, 3. Aufl. 2004, heißt es (Rn. 40): Der Zweck des Geset­zes ist die Ver­mei­dung einer Ver­viel­fa­chung von sach­lich iden­ti­schen Publi­ka­tio­nen, nicht die Ver­drän­gung der kapi­tal­markt­recht­li­chen Ad-hoc-Publi­zi­tät. Sofern also die Eck­da­ten des beab­sich­tig­ten Ange­bots in der Ent­schei­dungs­ver­öf­fent­li­chung noch nicht bekannt gemacht wur­den, vor der Ver­öf­fent­li­chung der Ange­bots­un­ter­lage (§ 14) bereits end­gül­tig fest­ste­hen und kurs­be­ein­flus­sende Wir­kung für die Aktien der Bie­ter-AG haben kön­nen, ist die Bie­ter­ge­sell­schaft zur Ad-hoc-Publi­zi­tät nach dem WpHG verpflichtet.” 

Offen­bar sieht man das bei Merck genauso, denn dpa-afx mel­det um 20.00 Uhr: Das Über­nah­me­an­ge­bot ist aller­dings den Krei­sen zufolge noch nicht offi­zi­ell von den Merck-Gre­mien beschlos­sen wor­den. Dies müsse erst noch gesche­hen. Daher habe Merck auch noch keine Pflicht­mit­tei­lung veröffentlicht.” 

Ver­wir­rend. Sche­ring wird laut eige­ner sonn­täg­li­cher Ad-hoc-Mel­dung von Reprä­sen­tan­ten” des Bie­ters in Kennt­nis gesetzt, doch die Gre­mien” des angeb­li­chen Bie­ters haben aber noch gar nicht offi­zi­ell” ent­schie­den (gibt es eine inof­fi­zi­elle Ent­schei­dung, wäre schon das ad-hoc-pflichtig?) 

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