Festschrift für Alfred Bergmann

Ges­tern wurde in Karls­ruhe eine Fest­schrift über­reicht, sie ist dem ehe­ma­li­gen Vor­sit­zen­den des II. Zivil­se­nats des BGH gewid­met. Ihr Inhalt gehört schlicht zur Pflicht­lek­türe, daher keine wei­tere Vor­stel­lung. Zu Alfred Berg­mann s. das Vor­wort.

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