Wie geht es eigentlich … dem Company Law Package?

Im April 2018 von der EU-Kom­mis­sion erst vor­ge­stellt, haben die bei­den Richt­li­ni­en­ent­würfe im Spät­herbst 2018 schon wich­tige Mei­len­steine durchschritten.

Was die Digi­ta­li­sie­rung“ (insb. Online-Optio­nen für Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) anbe­langt, ist der RL-Ent­wurf im Rechts­aus­schuss des EP am 20.11.2018 behan­delt wor­den, der Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter der Mit­glied­staa­ten hat am 5.12.2018 eben­falls bera­ten (zu sei­ner Posi­tion s. hier) – der (infor­melle) Tri­log kann beginnen.

Der Ent­wurf zur Unter­neh­mens­mo­bi­li­tät“ war am 6.12.2018 das Thema im Rechts­aus­schuss des EP. Der Berichts­ent­wurf wurde dort ange­nom­men; das Doku­ment wird im EP-Ple­num behan­delt und geht dann in den (infor­mel­len) Trilog.

Ersicht­lich wird das Ver­fah­ren gegen Jah­res­ende mit Nach­druck betrie­ben, auch vor dem Hin­ter­grund der Par­la­ments­wah­len im Früh­jahr 2019 – das Paket soll vor die­ser Zäsur aus­ge­lie­fert werden.

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