Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel ist eines jedenfalls nicht: everbody’s darling. Dem streitbaren Jubilar ist zum 65. Geburtstag eine schöne Festschrift gewidmet, die sein Wirken würdigt: Gesellschaftsrecht (allgemein und insbesondere im Konfliktfall) sowie Finanzen und Steuern. Hervorgehoben sei der Beitrag von H.Hirte (einer der Mitherausgeber), der fragt und antwortet: „Wer setzt das Recht im Gesellschaftsrecht?”. Oder die Überlegungen von A.Schall zur Rechtsfähigkeit der rechtfähigen Personengesellschaft nach dem MoPeG. Oder die etwas bange Frage von U.Seibert, warum die Zahl der börsennotierten Gesellschaften sinkt. HV-Praktiker werden die Abhandlung von C.Decher schätzen über den AR-Vorsitzenden als Versammlungsleiter. Mein Beitrag widmet sich dem Fragerecht/der Fragemöglichkeit in der virtuellen Corona-Hauptversammlung. Fünf Beiträge gelten dem „besonderen Vertreter”, einer Rechtsfigur im Aktienrecht, mit welcher der Geehrte durchaus etwas anzufangen weiß … .
Die FS ist im Nomos-Verlag erschienen, dessen Ankündigung als „Verfasser” nur die Herausgeber nennt und als „Service zum Buch” allein das Cover (das Inhaltsverzeichnis wäre da zu erwarten, soll man die Katze im Sack kaufen?). Dann eben hier:
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