Festschrift für Thomas Heidel

Der Rechts­an­walt Dr. Tho­mas Hei­del ist eines jeden­falls nicht: everbody’s dar­ling. Dem streit­ba­ren Jubi­lar ist zum 65. Geburts­tag eine schöne Fest­schrift gewid­met, die sein Wir­ken wür­digt: Gesell­schafts­recht (all­ge­mein und ins­be­son­dere im Kon­flikt­fall) sowie Finan­zen und Steu­ern. Her­vor­ge­ho­ben sei der Bei­trag von H.Hirte (einer der Mit­her­aus­ge­ber), der fragt und ant­wor­tet: Wer setzt das Recht im Gesell­schafts­recht?”. Oder die Über­le­gun­gen von A.Schall zur Rechts­fä­hig­keit der recht­fä­hi­gen Per­so­nen­ge­sell­schaft nach dem MoPeG. Oder die etwas bange Frage von U.Seibert, warum die Zahl der bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten sinkt. HV-Prak­ti­ker wer­den die Abhand­lung von C.Decher schät­zen über den AR-Vor­sit­zen­den als Ver­samm­lungs­lei­ter. Mein Bei­trag wid­met sich dem Fragerecht/​der Fra­ge­mög­lich­keit in der vir­tu­el­len Corona-Haupt­ver­samm­lung. Fünf Bei­träge gel­ten dem beson­de­ren Ver­tre­ter”, einer Rechts­fi­gur im Akti­en­recht, mit wel­cher der Geehrte durch­aus etwas anzu­fan­gen weiß … .

Die FS ist im Nomos-Ver­lag erschienen, des­sen Ankün­di­gung als Ver­fas­ser” nur die Her­aus­ge­ber nennt und als Ser­vice zum Buch” allein das Cover (das Inhalts­ver­zeich­nis wäre da zu erwar­ten, soll man die Katze im Sack kau­fen?). Dann eben hier:

,

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .