Das Inhaltsverzeichnis verspricht eine interessante Lektüre zum europäischen, deutschen und österreichischen Unternehmensrecht. Lesetipp: Bachmann, Abschaffung der Hauptversammlung?, S. 37 (s. auch hier). Über den Jubilar sagt das Vorwort:
„(…) Am Anfang der wissenschaftlichen Laufbahn von Günter H. Roth stand bemerkenswerterweise anderes, nämlich Publikationen zum Verfahrensrecht entsprechend seiner Assistentenstelle am Institut für deutsches und ausländisches Prozessrecht bei seinem Lehrer Walther J. Habscheid. Herausragend in dieser Zeit ist die vielbeachtete Dissertationsschrift zum Vorbehalt des „Ordre public” (1967). Bald danach hat Günter H. Roth seinen Weg zum privaten Wirtschaftsrecht eingeschlagen. 1971 erschien die Habilitationsschrift „Das Treuhandmodell des Investmentrechts – eine Alternative zur Aktiengesellschaft?”. Forschungsaufenthalte in Harvard und Berkeley haben darin ihre Früchte getragen. Mit diesem Buch und in der Folge mit dem Ruf auf die o. Professur für Privatrecht und Rechtssoziologie der Universität Hamburg wurden zwei weitere Entwicklungen dauerhaft gefestigt, die Günter H. Roth seiner Ausbildung und offenbar auch seinem Naturell nach schon mit sich trug: Die doppelte Verzahnung des Unternehmensrechts, sowohl mit dem bürgerlichen Recht als Prüfstand gegen Wildwuchs als auch mit seinen rechtssoziologischen, rechtstatsächlichen und ökonomischen Grundlagen. Günter H. Roth beherrschte diese Disziplinen schon früh und machte sie mit der nötigen Disziplin für das Recht brauchbar, nämlich immer mit der klaren Unterscheidung zwischen „Sein” und „Sollen”.
Nach der Berufung an die Universität Innsbruck ist Günter H. Roth seiner mehrdimensionalen Ausrichtung treu geblieben. In zahlreichen Kommentaren, Lehrbüchern und Aufsätzen wurden weitere Themenfelder, vor allem des bürgerlichen Rechts, Gesellschaftsrechts sowie Wertpapier- und Kapitalmarktrechts bearbeitet, nunmehr auch in erheblichem Maße zum österreichischen Recht und mit dementsprechendem Einfluss auf dessen Rechtsprechung und Lehre. Vom Gesellschaftsrecht aus warf er schließlich einen kritischen Blick auf europäische Rechtsentwicklungen, der sich in einigen Aufsehen erregenden Schriften der letzten Jahre niederschlug. Das dieser Festschrift beiliegende Schriftenverzeichnis belegt seine Produktivität und Vielseitigkeit, es erzählt von einer langen Reise durch das Privatrecht, mit zahlreichen Stationen, von denen nur wenige mehr als einmal aufgesucht wurden.
Die Qualität des Oeuvres wird aber vor allem zu schätzen wissen, wer im Zuge seiner eigenen praktischen oder rechtswissenschaftlichen Fragestellung einer der Arbeiten von Günter H. Roth begegnet. Er findet, wie Walther J. Habscheid in seinem Beitrag zu dieser Festschrift bemerkt, einen „höchst seltenen Zusammenfall von Analyse und Synthese in Gleichgewichtung”. Den Lehrer und Förderer Günter H. Roth weiß zu schätzen, wer bei ihm studieren oder unter seiner Führung arbeiten durfte, mit mehr als ausreichend Zeit für die eigene Forschung. Und unter den Kollegen von Günter H. Roth sind es vor allem die Mitglieder der Innsbrucker Rechtsfakultät, die zu würdigen wissen, dass er sechs Jahre hindurch als Dekan für deren Interessen mit Elan, Strategie und geschickter Taktik eingetreten ist und später ihr einzigartiges Gemeinschaftsprojekt zum Europarecht angestoßen hat. (…)”
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