Am vorigen Samstag feierlich im Ettlinger „Erbprinz” übergeben, jetzt im Buchhandel erhältlich: die Festschrift für Prof. Dr. Wulf Goette, verfasst von ca. 50 Autoren – alles Pflichtlektüre für Gesellschaftsrechtler (Inhaltsverzeichnis). — Aus dem Vorwort („Zueignung”) der Herausgeber Habersack und Hommelhoff:
„Am 16. Mai 1946 in Lübeck als Kind eines Arztehepaares geboren und am Rand des Münsterlandes aufgewachsen, schlug Wulf Goette nach dem Wehrdienst bei der Panzertruppe die Laufbahn eines Juristen ein, studierte an der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität Bonn und begann nach erfolgreich abgeschlossenem Referendariat als Richter am Landgericht Bonn seine juristische Karriere. Sie führte ihn über das nordrhein-westfälische Justizministerium an das Oberlandesgericht Köln.
Als vor gut zwanzig Jahren der Richter am Oberlandesgericht Dr. Goette von Köln nach Karlsruhe an den Bundesgerichtshof wechselte und dort dessen II. Zivilsenat zugewiesen wurde, dem gesellschaftsrechtlichen Fachsenat unter der Leitung des damaligen Senatspräsidenten Karlheinz Boujong, da machte sich bei nicht wenigen Wissenschaftlern des Gesellschaftsrechts eine gewisse Unruhe bemerkbar. Es ging nämlich das Gerücht um, dem Bonner Ordinarius Werner Flume sei es gelungen, die Regierung seines Bundeslandes von der Notwendigkeit zu überzeugen, über einen seiner Schüler, den er mit einer Untersuchung zur Gesamtschuld promoviert hatte, dem bisherigen Zusammenspiel zwischen dem II. Zivilsenat und gesellschaftsrechtlichen Kreisen eine andere Richtung und einen veränderten Inhalt zu verleihen. Das war für Kenner der Szene eine ernste Bedrohung; aber es kam ganz anders, als mancher befürchtet hatte. Der Flume-Schüler Goette pflegte schon als Bundesrichter und verstärkt ab 2005 als Vorsitzender des gesellschaftsrechtlichen Senats in guter Tradition seiner Amtsvorgänger eine Besonderheit des Rechtslebens in Deutschland, um die wir im Ausland weithin beneidet werden: den offenen und intensiven Dialog zwischen dem Bundesgerichtshof, der Wissenschaft und der Praxis in Anwaltschaft, Unternehmen und Ministerien. Ihn setzte Wulf Goette engagiert fort, vertiefte ihn und prägte diesen Dialog zwischen den gesellschaftsrechtlichen Professionen, ein Markenzeichen deutscher Rechtskultur, in ganz eigener Art kraft seiner Richterpersönlichkeit.
Denn in der Tat: dies andauernde Rechtsgespräch mit der Spruchtätigkeit des Bundesgerichtshofs in seinem Zentrum ist einzigartig in seiner Dichte, im gegenseitigen Respekt der an ihm Beteiligten und in seiner Offenheit. An ihm hat Wulf Goette nicht bloß als aufmerksamer Zuhörer teilgenommen, sondern, nicht anders als sein Amtsvorgänger Volker Röhricht, lebhaft aktiv in dem Bemühen, die Entscheidungen des Senats zu erläutern und, wenn er es für angezeigt hielt, auch zu verteidigen, ohne sich jedoch jeglicher Kritik zu versperren. Ganz im Gegenteil – mit besseren Argumenten waren er und die anderen Senatsmitglieder durchaus zu überzeugen. Bei alledem zeichnete Wulf Goette eines in besonderer Weise aus: Nie nahm er in öffentlichen Auftritten eine Entscheidung des Senates vorweg, sondern verwies mit Respekt auf die Notwendigkeit der Senatsberatung; die gemeinsame Anstrengung um die gerechte Entscheidung im Einzelfall, eingebettet in die Wertentscheidungen der Gesamtrechtsordnung war, wie wir auch aus einem erhellenden Vortrag vor Studenten wissen, ihm stets eine besondere Freude.
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