Siehe dazu die gestrige „Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin”. Zutreffend wird dort für die „Alt-Geschäftsführer” festgestellt: „Ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung (ist) nicht aufgehoben, da sie es regelmäßig versäumten, fristgerecht Insolvenzanträge beim zuständigen Amtsgericht nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.”
Ein Forum über Firmenbestatter> hat Rechtsanwalt Hänsch aus Dresden eingerichtet, der sich auch auf seinem Blog verschiedentlich mit der Branche beschäftigt hat. Er berichtet, dass Juricon-Geschäftsführer Lang in Untersuchungshaft genommen sei.
Die Bundesregierung gibt als ein Ziel der GmbHG-Reform (MoMiG) an: >
„Missbräuche durch sogenannte „Firmenbestatter”, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation zu entziehen suchen, werden vor allem auf zwei Wegen bekämpft: Erstens wird die Zustellung an die GmbH in solchen Fällen erleichtert. Zweitens werden bei Führungslosigkeit und Insolvenzreife der Gesellschaft auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Zudem werden die Geschäftsführer zur Erstattung verpflichtet, wenn Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen mussten. Durch das Zusammenspiel der Maßnahmen sollen redliche Unternehmer und ihre Geschäftspartner geschützt werden.”
Schreiben Sie einen Kommentar