Das COVMG ermöglicht in diesem Jahr ein erleichtertes Beschluss-Umlaufverfahren bei der GmbH, das auch gegen den Widerstand einzelner Gesellschafter betrieben werden kann. Daran knüpfen sich zahlreiche Fragen, deren Beantwortung hier versucht wird: FAQ GmbH-Beschlüsse nach COVMG (PDF), Stand 27.5.2020.
Hinweis: Die FAQ zur virtuellen HV bei der AG finden sich –> hier).
Interessant auch die Frage , wann Kapitalerhöhungen wirksam werden, vgl. § 7c WSftG. Auch ohne Eintrgung im Handelsregister? Vgl. fehlenden Verweis in § 9a I auf § 7c S. 3 WStfG, in der Eile des Gefechts wohl vergessen.
Wohl ein Redaktionsversehen, nicht das einzige …
Doch kein Versehen, KE bei der GmbH ist erst mit Eintragung in das HE perfekt, anders die KE gegen Einlagen bei der AG, (nur) hier wurde vorverlagert; näher Noack DB 2020, 1328 (1330 f.)