Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das vom Bundestag am 29.3.2007 beschlossene Gesetz gebilligt. Die insbesondere wegen der Aufsicht über multilaterale Handelssysteme drohende Anrufung des Vermittlungsausschusses (Hessen!) konnte abgewendet werden. Dafür hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst: Die Umsetzung der Richtlinie dürfe nicht zu Lasten der Aufsichtsstandards im deutschen Börsen- und Kapitalmarktrecht gehen. Der Bundesrat hält zudem die Erweiterung der Meldepflichten im Wertpapierhandelsgesetz auf alle mit Finanzinstrumenten handelnde inländische Handelsteilnehmer für dringend erforderlich. – Am 16.5. findet zu MiFiD und FRUG in Düsseldorf eine Veranstaltung des Forums Unternehmensrecht statt.
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