FRUG vom BR gebilligt

Das Finanz­markt­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz (FRUG) kann in Kraft tre­ten. Der Bun­des­rat hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag das vom Bun­des­tag am 29.3.2007 beschlos­sene Gesetz gebil­ligt. Die ins­be­son­dere wegen der Auf­sicht über mul­ti­la­te­rale Han­dels­sys­teme dro­hende Anru­fung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses (Hes­sen!) konnte abge­wen­det wer­den. Dafür hat der Bun­des­rat eine Ent­schlie­ßung gefasst: Die Umset­zung der Richt­li­nie dürfe nicht zu Las­ten der Auf­sichts­stan­dards im deut­schen Bör­sen- und Kapi­tal­markt­recht gehen. Der Bun­des­rat hält zudem die Erwei­te­rung der Mel­de­pflich­ten im Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz auf alle mit Finanz­in­stru­men­ten han­delnde inlän­di­sche Han­dels­teil­neh­mer für drin­gend erfor­der­lich. – Am 16.5. fin­det zu MiFiD und FRUG in Düs­sel­dorf eine Ver­an­stal­tung des Forums Unter­neh­mens­recht statt. 

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