Der Stellvertreter der Bundeskanzlerin hat dem Präsidenten des Bundesrates den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten mit Begründung und Vorblatt” übersandt.
Das MgVG ergänzt die Reform des Umwandlungsrechts, die im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung bis Jahresende 2007 notwendig wird.
Entscheidendes Grundprinzip ist der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer durch das „Vorher-Nachher-Prinzip”. Demnach soll sich der vorhandene Umfang an Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer von den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften grundsätzlich auch in der aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft wieder finden. Sechs Monate kann verhandelt werden. Dann kommt die gesetzliche Auffangregelung zum Zuge.
Und eine ganz wichtige Erkenntnis vermittelt § 1 Abs. 1 Satz 1 MgVG: Arbeitnehmer sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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