Der Referentenentwurf (BMF) eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie ist veröffentlicht. Er sieht zahlreiche Änderungen vor allem im WpHG vor. Wesentliche Neuerungen sind vorgesehen bei den Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, insbesondere unter Einsatz von Finanzinstrumenten; das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität; ein verschärftes Buß- und Ordnungsgeldregime für Verstöße gegen Transparenzpflichten (Verhängung umsatzabhängiger Geldbußen; Mehrerlösabschöpfung). Und das noch: „Der Gesetzentwurf hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.” (Begründung S. 43).
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