Im Zuge der Aktienrechtsnovelle sollen, wie mehrfach hier notiert, auch Änderungen im Umwandlungsrecht vorgenommen. Das BMJ hat in diesen Tagen einen Gesetzesvorschlag versandt „an die am Gesellschaftsrecht interessierten Verbände”. Es gibt nicht nur „Verbände” (wer auch immer das ist), sondern auch Einzelpersonen, die „am Gesellschaftsrecht interessiert” sind, weshalb der Vorgang hier dokumentiert sei.
Der Vorschlag wird vom Vorsitzenden des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins (Prof. Dr. Hoffmann-Becking) „auf Wunsch der Rechtspolitiker der Regierungskoalition” unterbreitet. Zur Verschmelzung wird vorgeschlagen, die Verbesserung des Umtauschverhältnisses durch zusätzliche Aktien nach Wahl der übernehmenden Gesellschaft zu bewerkstelligen. Ferner wird die Einführung einer Konzernausgliederung erwogen.
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