Als eine Kulturschande ersten Ranges hat ein Alt-Gesellschaftsrechtler die 2002 eingeführte Übertragung von Aktien gegen Barabfindung (§ 327a ff AktG) bezeichnet, die es dem Hauptaktionär ermöglicht, die letzten 5% aus der Aktiengesellschaft auszuschließen. Auch das Verfassungsrecht (Art. 14 GG) wird gegen den Squeeze-Out in Stellung gebracht (H.Hanau NZG 2002, 1040).
Die Praxis ist da weniger aufgeregt und macht eben ein Geschäft daraus. „Gewinnen mit Squeeze-Out-Aktien” ist die Titelstory des heute erschienenen „Wertpapier”, einer mit der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz assoziierten Zeitschrift. Empfohlen wird das Basket-Zertifikat der Bank Sal.Oppenheim, bestehend aus zehn Squeeze-Out Kandidaten. Dabei partizipiert das Zertifikat an den Wertsteigerungen, Barabfindungen oder sonstigen Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Squeeze-Out eines Underlyings stehen. So geht es also auch …
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