Der Aufsichtsrat war ursprünglich ein Ausschuss der Aktionäre zur Überwachung des Vorstands. Die Mitbestimmung brachte Repräsentanten der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat. Die in Deutschland herrschende Vorstellung ist, dass „Kapital und Arbeit” zum Gelingen des Unternehmens beitragen und daher gleichermaßen in dem Organ vertreten sein sollen. Eine gesellschaftspolitische Strömung der Gegenwart will zudem einen Geschlechterproporz einführen („Frauenquote”). Fehlt noch jemand? Ja, es sind die Obligationäre (w/m), die u.U. erheblich das Unternehmen finanzieren. In der FAZ v. 16.8. (S. 21) äußert sich Krahnen mit Blick auf die Banken: Ihre „Kontrolle wird gestärkt, wenn im Aufsichtsrat nicht nur Vertreter der Eigentümer, sondern auch Vertreter der Gläubiger sitzen”. Der Aufsichtsrat als interessenpluralistisches Gremium – kann das gutgehen?
Schreiben Sie einen Kommentar