Gläubigervertreter in den Aufsichtsrat?

Der Auf­sichts­rat war ursprüng­lich ein Aus­schuss der Aktio­näre zur Über­wa­chung des Vor­stands. Die Mit­be­stim­mung brachte Reprä­sen­tan­ten der Arbeit­neh­mer in den Auf­sichts­rat. Die in Deutsch­land herr­schende Vor­stel­lung ist, dass Kapi­tal und Arbeit” zum Gelin­gen des Unter­neh­mens bei­tra­gen und daher glei­cher­ma­ßen in dem Organ ver­tre­ten sein sol­len. Eine gesell­schafts­po­li­ti­sche Strö­mung der Gegen­wart will zudem einen Geschlech­ter­pro­porz ein­füh­ren („Frau­en­quote”). Fehlt noch jemand? Ja, es sind die Obli­ga­tio­näre (w/​m), die u.U. erheb­lich das Unter­neh­men finan­zie­ren. In der FAZ v. 16.8. (S. 21) äußert sich Krah­nen mit Blick auf die Ban­ken: Ihre Kon­trolle wird gestärkt, wenn im Auf­sichts­rat nicht nur Ver­tre­ter der Eigen­tü­mer, son­dern auch Ver­tre­ter der Gläu­bi­ger sit­zen”. Der Auf­sichts­rat als inter­es­sen­plu­ra­lis­ti­sches Gre­mium – kann das gutgehen? 

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