Die (nicht börsennotierte) Fortuna-AG mit Sitz in Düsseldorf besteht aus 3 Aktionären. A ist mit 60%, B und C sind mit je 20% beteiligt. A ist Alleinvorstand.
- A lässt eine weitere Betriebsstätte in Köln errichten. Das missfällt dem lokalpatriotischen B, der meint, die Arbeitsplätze sollten in Düsseldorf geschaffen werden. Er will, dass sich alle Aktionäre auf einer Hauptversammlung (HV) damit befassen. Der Vorstand A verweigert dies. Kann der B eine HV einberufen mit der Tagesordnung, den Kölner Betrieb zu schließen und den A abzuberufen?
- Auf der HV wird (formell ordnungsgemäß) ein sog. genehmigtes Kapital beschlossen; das Bezugsrecht wird korrekt ausgeschlossen. Dagegen legt C Widerspruch ein, der meint, in einer kleinen AG mit drei Aktionären könnten Kapitalmaßnahmen leicht von der HV beschlossen werden, die „Auslagerung“ auf die Verwaltung sei unnötig. Er erhebt Klage, weshalb der Registerrichter von der Eintragung zunächst absieht. Was kann die Gesellschaft unternehmen?
- C hat noch ganz andere Vorwürfe gegen A. Er beschuldigt ihn, bei der Errichtung des Betriebs in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Gesellschaft sei ein Schaden von 1 Mio. Euro entstanden. Auf der HV steht die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs zur Beschlussfassung an. A stimmt dagegen, C dafür und B enthält sich. Welches Beschlussergebnis verkündet der Versammlungsleiter? Wer würde die Gesellschaft in einem evtl. Prozess gegen A vertreten?
- Die Aktionäre und der Vorstand sind sich einig, dass die Y‑GmbH erworben werden soll. Man will jedoch nicht die ohnehin knappen Barmittel der Gesellschaft hierzu nutzen. Welche Möglichkeit hat die AG, die Geschäftsanteile des Alleingesellschafters der Y‑GmbH zu erwerben, der sich gerne an der Fortuna-AG beteiligen will? Skizzieren Sie in knapper Weise, welche Schritte vorzunehmen sind.
- Der Aufsichtsrat der Fortuna-AG besteht aus 5 Personen. Eine davon ist der Rechtsanwalt R. Die Kanzlei, deren Teilhaber der R ist, berät die Fortuna-AG aufgrund eines Mandatsvertrages in Rechtsfragen; dort ist die Rechtsanwältin X mit dem Mandat befasst. Ist diese Gestaltung aktienrechtlich unbedenklich?
- B möchte sich besser über die geschäftliche Situation der Fortuna-AG unterrichten. Wie kann er an Informationen gelangen? Wie ist die Rechtslage, wenn es sich um eine GmbH handeln würde?
(Die Aufgabe wurde am 11.9.2018 an der Juristischen Fakultät der HHUD gestellt, zusammen mit einem weiteren unternehmensrechtlichen Teil; anteilige Bearbeitungszeit: 2,5 Std.)
Schreiben Sie einen Kommentar