Seit dem 1.1.2007 sind gem. dem neuen § 9 HGB die Handelsregister online zugänglich. Im Prinzip ja, aber: Es muss erst einmal eine schriftliche Anmeldung („Nutzerdatenersterfassung”) per Briefpost an das Amtsgericht Hagen gestellt werden, das dann den Zugang freischaltet. Warum diese Registrierung (wegen der Gebühren) nicht online durchzuführen ist, das wüsste man gerne. Mit der neuen Offenheit des Handelsregisters ist das antiquierte Verfahren ganz und gar nicht vereinbar. Vor allem international blamiert sich diese Art von Justizverwaltung bis auf die Knochen. Die elektronischen Handelsregister sollten für den Standort Deutschland eine Werbung sein, so wie es das britische Companies House vormacht: Datenabruf für 1 Pfund gegen Online-Kreditkartenangabe. Welcher ausländische Geschäftspartner wird wohl eine schriftliche Nutzerdatenersterfassung nach Hagen einreichen, wenn er ein deutsches Unternehmen checken will?
Tipp: Das heute online gegangene Unternehmensregister ermöglicht ebenso eine Handelsregisterauskunft. Und dort ist — wie überall üblich — eine elektronische Registrierung möglich, weshalb dann sofort (nun ja, ca. ein Dutzend Mausklicks sind schon nötig) abgerufen werden kann.
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