Initiative aus dem EP zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Sitzverlegungen

Die EU-Kom­mis­sion hält offen­bar nichts von wei­te­ren Rege­lun­gen zur grenz­über­schrei­ten­den Sat­zungs­sitz­ver­le­gung und zu grenz­über­grei­fen­den Ver­schmel­zun­gen. Zwei Kon­sul­ta­tio­nen aus den Jah­ren 2013 und 2014 sind ohne sicht­ba­res Ergeb­nis ver­lau­fen. Der Still­stand miss­fällt Rechts­po­li­ti­kern des Euro­päi­schen Par­la­ments. Erneut (zuvor schon 2012) wird aus dem Euro­päi­schen Par­la­ment eine Initia­tive zu Cross bor­der mer­gers and divi­si­ons” gestar­tet. Der Rechts­aus­schuss (JURI) des Par­la­ments wird sich damit befas­sen. Am kom­men­den Diens­tag (14.6.2016, 10.30 Uhr) fin­det ein Work­shop mit Mit­glie­dern des Aus­schus­ses statt. Jes­sica Schmidt spricht über: Cross-bor­der Mer­gers and divi­si­ons, trans­fers of seat: Is there a need to legis­late?” — Die Sit­zung ist im Inter­net aufgezeichnet.

Ein Kommentar

  1. Die Frage einer Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie, respek­tive eines grenz­über­schrei­ten­den Form­wech­sels als Sat­zungs­sitz­ver­le­gung scheint tat­säch­lich ein seit Jah­ren (oder sogar seit Jahr­zehn­ten) leid­li­ches Thema für die Euro­päi­sche Kom­mis­sion zu sein. Ob eine wei­tere Initia­tive des Par­la­ments da abhel­fen kann, erscheint zwei­fel­haft. Die vom dama­li­gen MEP Lehne ange­spro­chene Mög­lich­keit, eine Untä­tig­keits­klage gegen die Kom­mis­sion anzu­stren­gen, bewegt diese offen­bar auch nicht son­der­lich. Ins­ge­samt macht es den Ein­druck, dass die Inten­si­tät der Aus­ein­an­der­set­zung mit grenz­über­schrei­ten­den Struk­tur­maß­nah­men nicht wenig mit der jewei­li­gen Grund­hal­tung des amtie­ren­den Kom­mis­sars ver­bun­den ist. Die mit Vera Jou­rová ver­bun­de­nen Hoff­nun­gen konn­ten sich jedoch bis­lang eben­falls nicht bestä­ti­gen. Aber zumin­dest ist mit der Aus­schrei­bung einer Stu­die zum Gesell­schafts­kol­li­si­ons­recht in Europa und den Arbei­ten der infor­mel­len Exper­ten­gruppe etwas Schwung in die Sache gekom­men. Aber auch hier ste­hen die Chan­cen ins­be­son­dere für eine neuen Richt­li­ni­en­vor­schlag, der sowohl Ver­schmel­zung, Spal­tung und Form­wech­sel regelt, nicht son­der­lich gut. Obwohl gerade die Durch­füh­rung eines grenz­über­schrei­ten­den Form­wech­sels in den let­zen Jah­ren umfas­send dis­ku­tiert wurde und noch zahl­rei­che prak­ti­sche Pro­bleme damit ver­bun­den sind. Auf jeden Fall ist damit zu rech­nen, dass die Kom­mis­sion wohl erst die Ent­schei­dung in der neu­es­ten Vor­la­ge­frage zum Her­aus­form­wech­sel (anhän­gig unter Rs. C‑106/16 (Pol­bud-Wyko­nawstwo)) abwar­ten wird. Hof­fent­lich sieht man sich dann beru­fen, neue Initia­ti­ven vor­zu­brin­gen. Erfor­der­lich wäre es ohne Frage.

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