Mit Blick auf die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gesellschaftsrechts befürwortet das IDW die Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals. Das IDW geht davon aus, dass durch die vorgegebenen Beträge (50.000 € für AG bzw. 25.000 € für GmbH) kein wirksamer Gläubigerschutz erreicht werden kann. Gläubiger wären fortan gehalten, „besondere Maßnahmen zur Absicherung ihrer Forderungen zu treffen”. Allerdings heißt es auch, auf gesetzliche Vorschriften zum Gläubigerschutz könne nicht verzichtet werden, wenn der notwendige Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Anteilseignern möglichst effizient bewirkt werden solle. Welche gesetzlichen Vorschriften dies sind, bleibt in der Erklärung offen.
Des Weiteren wird für die Ausschüttung an Gesellschafter ein Solvenztest vorgeschlagen. Diesem Test, der Finanzstatus und Liquiditätsplanung umfasst, sollen sich Unternehmen unterziehen, die nach IFRS bilanzieren. Ob der Solvenztest auch nach HGB bilanzierende Gesellschaften beträfe, wird nicht gesagt.
Inwiefern die 1 Million GmbHs davon betroffen wären, bleibt ebenfalls unklar. Offenbar hat das IDW nur die mittlere und große Kapitalgesellschaft im Auge, wenn es heißt: „Der Jahresabschluss und damit die vermögensorientierte Beurteilung des Ausschüttungspotentials unterliegt der gesetzlichen Abschlussprüfung.” Die meisten GmbHs sind kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB), deren Abschlüsse nicht prüfungspflichtig sind.
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