Für meine Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht habe ich in letzter Zeit so viele Praxisbeispiele, dass ich kaum mehr alle besprechen kann. „Aufruf an die Aktionäre der Deutschen Bank” lautet der Titel von großen Anzeigen in den heutigen Tageszeitungen, mit dem ein der Kirch-Gruppe zugerechneter Aktionär für die „Einleitung des Klagezulassungsverfahrens” (§ 148 AktG) bei der Deutschen Bank AG wirbt. Näheres dazu hier. Aber warum wurde das Aktionärsforum (§ 127a AktG) im elektronischen Bundesanzeiger nicht (auch) genutzt? Genau dafür hat es der Gesetzgeber vorgesehen, was sich offenbar noch herumsprechen muss.
Ergänzung: Am 5.5.2006 nun auch die Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger. Und heute am 10.5. wird gemeldet: „Breuers Intimfeind, der bankrotte Medienmogul Leo Kirch, (hat) genügend Mitstreiter für eine Aktionärsklage beisammen”.
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