In dieser Woche diskutiert der 70. Deutsche Juristentag u.a. über die Reform der Organhaftung? – Materielles Haftungsrecht und seine Durchsetzung in privaten und öffentlichen Unternehmen. Durchsetzung ist das Stichwort: Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach einem Beschluss der Hauptversammlung (§ 147 AktG) und die Klagemöglichkeit einer Aktionärsminderheit (§ 148 AktG) spielen dabei eine Rolle. Da trifft es sich gut, dass soeben eine umfängliche Erläuterung dieser Bestimmungen erschienen ist. Für den Kölner Kommentar zum AktG behandeln die Rechtsanwälte Prof. Dr. Jochen Vetter (München) und Dr. Oliver Rieckers (Düsseldorf) auf 562 Seiten die §§ 146 – 149 AktG.
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