Kölner Kommentar zum AktG: Auskunftsrecht des Aktionärs

Soeben ist eine wei­tere Teil­lie­fe­rung der 3. Auf­lage des Köl­ner Kom­men­tars zum Akti­en­ge­setz erschie­nen: Chris­tian Kers­t­ing erläu­tert auf über 300 Sei­ten die §§ 131, 132 AktG. Die aktu­elle Kom­men­tie­rung der pra­xis­wich­ti­gen Bestim­mung über das Aus­kunfts­recht des Aktio­närs” kommt gerade recht für die lau­fende Hauptversammlungssaison.

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