Kölner Kommentar zum Aktiengesetz: SE-Erläuterung bald komplett

In die­sen Tagen erschie­nen ist eine wei­tere Teil­lie­fe­rung des Köl­ner Kom­men­tars zum Akti­en­ge­setz, und zwar zur SE. Dort fin­den sich die Erläu­te­run­gen zu den §§ 34- 47 SEBG (Andreas Feu­er­born, Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf) sowie drei Schluss­an­hänge”. Der erste ist dem Straf­recht der SE gewid­met (Kars­ten Alten­hain, Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf), der zweite dem Kon­zern­recht der SE (Wal­ter G. Paef­gen, Uni­ver­si­tät Tübin­gen). Eine aus­führ­li­che Gesamt­dar­stel­lung zum Thema Steu­er­recht der SE (Mar­tin Wenz/​Gabriele Dai­sen­ber­ger, Hoch­schule Liech­ten­stein) schließt die Lie­fe­rung ab. — Es ist vor­ge­se­hen, den Band 8 (SE) des Köl­ner Kom­men­tars mit wei­te­ren Lie­fe­run­gen im Herbst zu komplettieren.

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