Der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft (Kronberger Kreis) hat eine rechtspolitische Studie zur Unternehmensmitbestimmung veröffentlicht. Darin wird ausgeführt: Es finden sich „in der theoretischen und empirischen Analyse keine überzeugenden Belege dafür, dass die Unternehmensmitbestimmung in ihrer Gesamtheit Effizienzgewinne mit sich brächte.” (S. 39). Nach einer kritischen Würdigung der diversen Vorschläge zur Reform der Mitbestimmung (es fehlen die Gutachten zum Deutschen Juristentag 2006) wird im Ergebnis für eine Aufhebung des Zwanges zur Unternehmensmitbestimmung plädiert (S. 50). Der zweitbeste Weg sei eine Verhandlungslösung mit Auffangregel; letztere würde durch das Drittelbeteiligungsgesetz gebildet.
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