Heute morgen vor Börseneröffnung nun auch die Ad-hoc-Meldung der Merck KGaA (s. vorstehenden Eintrag). Bieter (§ 2 Abs. 4 WpÜG) ist die Merck Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Darmstadt (eine 100%ige Tochtergesellschaft).
Die Merck KGaA (gemeinsam handelnde Person iSv § 2 Abs. 5 WpÜG) bringt auf ihrer Internetseite eine ausführliche und transparente Zusammenstellung der bisherigen Dokumente, ua auch eine Webcast Pressekonferenz, die zurzeit läuft (direkter Link nicht möglich, man muss sich erst durch allerlei Belehrungen klicken).
Auch die Schering AG hat eine ausgezeichnete Investor-Relation-Seite im Internet, auch zur Aktionärsstruktur, die ja für das Übernahmeangebot von hohem Interesse ist.
Diese „feindliche” Übernahme ist die erste ganz große in Deutschland seit Inkrafttreten des WpÜG 2002 und wird damit auch zu einer Bewährungsprobe des (derzeit zur Novellierung anstehenden) gesetzlichen Rahmens.
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