Kleinstkapitalgesellschaften (neu: § 267a HGB) können schon für den Jahresabschluss 2012 einige Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung praktizieren. Am 28.12.2012 ist das am Vortag im Bundesgesetzblatt (Nr. 61) verkündete MicroBilG in Kraft getreten. Es handelt sich um das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz).
Nähere Informationen hier: Müller, MicroBilG — das ändert sich für Kleinstkapitalgesellschaften (Haufe-Verlag).
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