Der BMJV-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG; s.u.) ist heute in die sog. Verbandsanhörung gegangen. Der RefE folgt weithin dem Vorschlag der Expertenkommission, die im Frühjahr den „Mauracher Entwurf” vorlegte (aber keine Anfechtungsklage bei der BGB-Gesellschaft).
S. dazu auch hier (Blog Gesellschaftsrecht) und da (HB/DB-Rechtsboard).
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