In der Reihe der Arbeitspapiere des hiesigen Instituts für Unternehmensrecht sind drei neue Beiträge (via SSRN) erschienen.
Das Arbeitspapier von Prof. Dr. Christian Kersting (Titel „Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung des deutschen Beitrags zur IASCF durch eine Sonderabgabe”) behandelt, in welcher Form das IASCF von deutschen Unternehmen finanziert werden kann.
Dr. Zetzsches Papier „Shareholder Passivity, Cross-Border Voting and the Shareholder Rights Directive”, das im Herbst in dem Journal of Corporate Law Studies erscheinen wird, untersucht, welche rechtlichen Hürden Aktionäre im grenzüberschreitenden Verkehr an der Ausübung ihrer Rechte hindern und ob die Umsetzung der Aktionärsrichtlinie diese Hürden beseitigt. (Hinweis: Der Autor bittet Interessierte und insbesondere Vertreter von Emittenten um Ergänzungen der noch rudimentären Datenlage zur Präsenz ausländischer Aktionäre in deutschen Hauptversammlungen).
Ich habe den vor einem Jahr in der Festschrift für Ulrich Eisenhardt erschienenen Beitrag zu den „Publizitätswirkungen des Handelsregisters (§§ 11, 15 HGB) nach der Reform durch das EHUG” eingestellt.
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