„Kreditinstitute, die ihren Depotkunden die Wahrnehmung des sogenannten Depotstimmrechts anbieten, sollen von der Pflicht befreit werden, ihren Kunden Weisungsvorschläge zu unterbreiten. Stattdessen soll es dem Aktionär überlassen bleiben, ob er sein Kreditinstitut generell anweisen will, sein Stimmrecht im Sinne des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens auszuüben, oder ob er eine abweichende Einzelweisung erteilen will.”
Dies schlagen vor der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Eine gute Gelegenheit für ein „entbürokratisiertes Depotstimmrecht” (s. bislang §§ 128, 135 AktG) sei das geplante Risikobegrenzungsgesetz. Zur Presseerklärung hier.
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