Nach einem Bericht der FAZ v. 8.11. (S. 19) wird RiBGH Dr. Alfred Bergmann den Vorsitz des hauptsächlich für das Gesellschaftsrecht zuständigen Senats übernehmen, nachdem Ende September Prof. Dr. Goette in den Vorruhestand getreten ist. Bergmann (Jahrgang 1953) studierte in Bochum und Marburg, promovierte dort 1982, war bis 1987 Hochschulassistent, danach Rechtsanwalt, ab 2000 Rechtsanwalt beim BGH, seit 2002 Richter am BGH, dort seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats.
Ferner wurde der bisherige Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Thomas Sunder zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem II. Zivilsenat zugewiesen.
Nun ist die Übernahme des Vorsitzes über den II. Zivilsenat durch Herrn Dr. Bergmann auch offiziell auf den Seiten des BGH mitgeteilt worden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54014&pos=0&anz=222