RefE FüPoG II vom BMFSFJ und BMJV „ins Gespräch gebracht“. Worum geht‚s? Die Bundesministerin Giffey kündigt in Interviews an, die Frauenquote verschärfen zu wollen (s. u. zum Entwurf). Sie will vorschreiben, dass der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens künftig mit wenigstens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat; der Anwendungsbereich der fixen 30%-Aufsichtsratsquote soll auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen (also nicht mehr nur börsennotierte) erweitert werden (und es soll eine reine Frauenquote werden, nicht wie bisher eine Geschlechterquote). Eine Begründungs- und Berichtspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat soll kommen.
Zum Koalitionsvertrag (Rn. 943 – 951) passt allerdings nur der letzte Punkt (Begründungspflicht bei Zielvorgabe Null). Die Ausweitung der AR-Frauenquote auf nichtbörsennotierte Unternehmen und die Einführung einer Vorstands-Frauenquote ist dort nicht vereinbart.
Möglicherweise wurde deshalb der Weg in die Öffentlichkeit gesucht (ähnlich bei den Verbandssanktionen), bevor das Vorhaben regierungsintern abgestimmt wurde. Denn ein offizieller Referentenentwurf, wie er normalerweise veröffentlicht und an die Verbände zur Stellungnahme geschickt wird, existiert nicht. Den inoffiziellen gibt es hier: Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Schreiben Sie einen Kommentar