Die nicht enden wollende Trauergeschichte um EM.TV ist mit dem Urteil des OLG München vom 3.11.2005 um ein weiteres Kapitel bereichert worden.Trotz der in einem Parallelverfahren ergangenen BGH-Entscheidung vom Mai diesen Jahres (II ZR 287/02) und einer rechtskräftigen positiven Entscheidung des OLG Frankfurt gegen den Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa scheiterten zwei Kläger erneut vor dem OLG München (AZ: 18 U 2605/05 und 18 W 1709/05).
Die Entscheidung zeigt, dass der Kausalitätsbeweis (zu Recht) schwer ist. Rein faktisch wird in einer Mehrheit der Fälle tatsächlich die Falschinformation durch das Unternehmen nicht ursächlich für die entstandenen Schäden sein. Eine zu starke Erleichterung des Kausalitätsnachweises würde den Börsenhandel lähmen und die Unternehmen bzw. ihre Organe unabsehbaren Haftungsfolgen ausgesetzt sehen. Verallgemeinerungen wie die „Anlagestimmung” bzw. die „moderne” wirtschaftswissenschaftlich begründete „efficient market hypothesis” (wonach der Preis die Information widerspiegelt und die Anleger auf die Angemessenheit dieses Preises vertrauen — mit der Folge eine generellen Kausalitätsvermutung für den Kapitalmarkt, sog. „fraud on the market”-Theorie) sidn zumindest in „euphorischen” Segmenten wie dem neuen Markt fragwürdig. Einzelne Entscheidungen belegen aber, dass gelegentlich der Kausalitätsnachweis möglich ist — so dass die Haftung nciht leerläuft.
Bevor eine allgemeine Kapitalmarkthaftung nach dem Vorbild des DiskE-KapInHaG eingeführt wird, sollten noch einmal das Anlegerbild und die ökonomisch zweckmäßige Informationspolitik (tight-lipped/pessimistisch oder offen/optimistisch) gründlich überdacht werden. Die wissenschaftliche Diskussion steht insoweit noch am Anfang…
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