Der im Vorfeld der Gesetzgebung durchaus einflussreiche Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat eine ausführliche Stellungnahme zum ARUG-RefE veröffentlicht.
Die Stellungnahme beschäftigt sich ausführlich mit den geplanten Neuregelungen im Freigabeverfahren (§ 246a AktG). Der Reformansatz wird als „zu eng gewählt” bezeichnet. Die vorgesehene Bagatellschwelle von 100 € sei nicht ernst zu nehmen.
- Der Ausschuss unterstützt die Forderung nach einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des OLG in Anfechtungs‑, Freigabe- und Spruchverfahren.
- Der Handelsrechtsausschuss schlägt vor, dass Nichtigkeitsklagen gegen die in § 246a AktG genannten Beschlüsse nur innerhalb der Monatsfrist erhoben werden können.
- Ein Quorum von 1% des Grundkapitals oder 100 000 € nominal sei geeignet, eine wirksame Abhilfe gegen rechtsmissbräuchliche Anfechtungsklagen zu schaffen. Dafür fehle aber die „notwendige politische Unterstützung”.
- Angeregt