Die neue Aktionärsrechte-Richtlinie will die Identifizierung der Aktionäre ermöglichen und die Kommunikation mit ihnen verbessern. Doch wie erreicht man sie? Die Richtlinie sagt, indem man über die „Intermediäre“ geht. Die sollen mitteilen, wer als Aktionär im Depot gebucht ist und ihm die Nachrichten der Gesellschaft überbringen. Praktisch immer gibt es bei börsennotierten Gesellschaften eine Kette von Intermediären, beginnend beim Zentralverwahrer und über Zwischenstufen bis hin zum letzten Intermediär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und runter nutzen für Identifikation und Information. Aber das ist bloß in der Theorie so einfach. Zunächst muss die rechtliche Verwahrkette zu einer wirklichen gemacht werden, indem die Softwaresysteme der Intermediäre entsprechend verknüpft werden. Wenn man hört, dass schon in einem Bankhaus …
WeiterlesenChristian Kersting bleibt an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf.
Initial Coin Offering — Veranstaltung in Düsseldorf am 15.3.2018
Das Institut für Unternehmensrecht kündigt für den 15.03.2018, 18.15 Uhr eine weitere Veranstaltung aus der Reihe Forum Unternehmensrecht an:
„Initial Coin Offering — das neue Neuland”
Blockchain und Distributed Ledgers sind das technische Fundament digitaler Währungen wie Bitcoin und Ether, aber auch einer neuen Finanzierungsmethode, die sog. Initial Coin Offerings. Es werden die technischen und tatsächlichen Hintergründe erläutert und sodann die damit verbundenen Fragen des Gesellschafts- und Finanzmarktrechts diskutiert, z.B. in welchen privatrechtlichen Beziehungen die Partizipanten einer Blockchain stehen und welche finanzmarktrechtlichen Vorschriften bei dem öffentlichen Angebot von digitalen „coins” oder „tokens” zu beachten sind.
Es referieren:
- Prof. Dr. Dirk Zetzsche LL.M. (University of Toronto), Universität Luxemburg und Direktor
3. Vereinsrechtstag am 23.2.2018
Auf eine interessante Veranstaltung zum Vereinsrecht sei aufmerksam gemacht: Am 23.2.2018 findet in Frankfurt/Main der 3. Vereinsrechtstag statt. Aus der Ankündigung: „Es referieren u.a. RiBGH Heinz Wöstmann über die Kita-Rechtsprechung des BGH sowie Prof. Dr. Ulrich Noack (Heinrich-Heine-Universität) über Probleme der Mitgliederversammlung bei Großvereinen. An der abschließenden Podiumsdiskussion zur Frage „Bedarf die Kita-Rechtsprechung einer Reaktion des Gesetzgebers?” nehmen u.a. Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Universität Bonn), Prof. Dr. Heribert Hirte (MdB) und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt (Bucerius Law School) teil.…
WeiterlesenKoalitionsvereinbarung GroKo: Diverses zum Gesellschaftsrecht
Unter der Überschrift „Rechtsfolgen der Digitalisierung” wird angekündigt (–> S. 131): „Bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften setzen wir uns – auch auf europäischer
Ebene – für effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen ein, um die Richtigkeit der Eintragungen und den Vertrauensschutz öffentlicher Register zu gewährleisten; einfache Online-Anmeldungen lehnen wir ab.”
Weitere Vorhaben passen nicht zur Überschrift, was soll‚s:
„Wir setzen uns für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften („Sitzverlegungs
Richtlinie“) und die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein.”
Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Experten-
kommission einsetzen, die …
Vor 20 Jahren: „Im globalen Dorf gehören auch Hauptversammlungen ins Internet”
Mein Handelsblatt-Artikel (PDF) vom Januar 1998. Seither hat sich einiges getan.…
WeiterlesenWie geht es eigentlich … der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
Gut. Vor fast zehn Jahren (zum 1.11.2008) gesetzlich eingeführt (§ 5a GmbHG), hat die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine steile Karriere hingelegt. Am Jahresanfang 2018 gibt es mittlerweile 150 450 Unternehmergesellschaften (Quelle: Unternehmensregister). Befürchtet wurde eine große Pleitewelle angesichts des geringen Stammkapitals. Sie ist ausgeblieben. Das Statistische Bundesamt weist eine Quote von ca. 2% der UG (haftungsbeschränkt) aus, die in die Insolvenz gehen (jeweils für die Jahre 2013 – 2017), davon die Hälfte masselos. Bei der GmbH sind es allerdings nur ca. 0,7%, davon ein Drittel masselos.
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