Identifikation und Information der Aktionäre via Blockchain

Die neue Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie will die Iden­ti­fi­zie­rung der Aktio­näre ermög­li­chen und die Kom­mu­ni­ka­tion mit ihnen ver­bes­sern. Doch wie erreicht man sie? Die Richt­li­nie sagt, indem man über die Inter­me­diäre“ geht. Die sol­len mit­tei­len, wer als Aktio­när im Depot gebucht ist und ihm die Nach­rich­ten der Gesell­schaft über­brin­gen. Prak­tisch immer gibt es bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten eine Kette von Inter­me­diä­ren, begin­nend beim Zen­tral­ver­wah­rer und über Zwi­schen­stu­fen bis hin zum letz­ten Inter­me­diär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und run­ter nut­zen für Iden­ti­fi­ka­tion und Infor­ma­tion. Aber das ist bloß in der Theo­rie so ein­fach. Zunächst muss die recht­li­che Ver­wahr­kette zu einer wirk­li­chen gemacht wer­den, indem die Soft­ware­sys­teme der Inter­me­diäre ent­spre­chend ver­knüpft wer­den. Wenn man hört, dass schon in einem Bank­haus …

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Initial Coin Offering — Veranstaltung in Düsseldorf am 15.3.2018

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht kün­digt für den 15.03.2018, 18.15 Uhr eine wei­tere Ver­an­stal­tung aus der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht an:

Initial Coin Offe­ring — das neue Neuland”

Block­chain und Dis­tri­bu­ted Led­gers sind das tech­ni­sche Fun­da­ment digi­ta­ler Wäh­run­gen wie Bit­coin und Ether, aber auch einer neuen Finan­zie­rungs­me­thode, die sog. Initial Coin Offe­rings. Es wer­den die tech­ni­schen und tat­säch­li­chen Hin­ter­gründe erläu­tert und sodann die damit ver­bun­de­nen Fra­gen des Gesell­schafts- und Finanz­markt­rechts dis­ku­tiert, z.B. in wel­chen pri­vat­recht­li­chen Bezie­hun­gen die Par­ti­zi­pan­ten einer Block­chain ste­hen und wel­che finanz­markt­recht­li­chen Vor­schrif­ten bei dem öffent­li­chen Ange­bot von digi­ta­len coins” oder tokens” zu beach­ten sind.

Es refe­rie­ren:

  • Prof. Dr. Dirk Zetz­sche LL.M. (Uni­ver­sity of Toronto), Uni­ver­si­tät Luxem­burg und Direk­tor
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3. Vereinsrechtstag am 23.2.2018

Auf eine inter­es­sante Ver­an­stal­tung zum Ver­eins­recht sei auf­merk­sam gemacht: Am 23.2.2018 fin­det in Frankfurt/​Main der 3. Ver­eins­rechts­tag statt. Aus der Ankün­di­gung: Es refe­rie­ren u.a. RiBGH Heinz Wöst­mann über die Kita-Recht­spre­chung des BGH sowie Prof. Dr. Ulrich Noack (Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät) über Pro­bleme der Mit­glie­der­ver­samm­lung bei Groß­ver­ei­nen. An der abschlie­ßen­den Podi­ums­dis­kus­sion zur Frage Bedarf die Kita-Recht­spre­chung einer Reak­tion des Gesetz­ge­bers?” neh­men u.a. Prof. Dr. Rai­ner Hüt­te­mann (Uni­ver­si­tät Bonn), Prof. Dr. Heri­bert Hirte (MdB) und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Kars­ten Schmidt (Buce­rius Law School) teil.…

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Koalitionsvereinbarung GroKo: Diverses zum Gesellschaftsrecht

Unter der Über­schrift Rechts­fol­gen der Digi­ta­li­sie­rung” wird ange­kün­digt (–> S. 131): Bei Online­re­gis­trie­run­gen von Gesell­schaf­ten set­zen wir uns – auch auf europäischer
Ebene – für effek­tive prä­ven­tive Kon­trol­len und zuver­läs­sige Iden­ti­täts­prü­fun­gen ein, um die Rich­tig­keit der Ein­tra­gun­gen und den Ver­trau­ens­schutz öffent­li­cher Regis­ter zu gewähr­leis­ten; ein­fa­che Online-Anmel­dun­gen leh­nen wir ab.”

Wei­tere Vor­ha­ben pas­sen nicht zur Über­schrift, was soll‚s:

Wir set­zen uns für eine euro­päi­sche Har­mo­ni­sie­rung der Rege­lun­gen über die grenz­über­schrei­tende Sitz­ver­le­gung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (Sitz­ver­le­gungs
Richt­li­nie“) und die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft (SPE) unter Wah­rung der Rechte der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ein­schließ­lich der Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, der Gläu­bi­ger und der Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter ein.”

Wir wer­den das Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht refor­mie­ren und an die Anfor­de­run­gen eines moder­nen, viel­fäl­ti­gen Wirt­schafts­le­bens anpas­sen; wir wer­den eine Experten-
kom­mis­sion ein­set­zen, die …

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Wie geht es eigentlich … der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?

Gut. Vor fast zehn Jah­ren (zum 1.11.2008) gesetz­lich ein­ge­führt (§ 5a GmbHG), hat die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) eine steile Kar­riere hin­ge­legt. Am Jah­res­an­fang 2018 gibt es mitt­ler­weile 150 450 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (Quelle: Unter­neh­mens­re­gis­ter). Befürch­tet wurde eine große Plei­te­welle ange­sichts des gerin­gen Stamm­ka­pi­tals. Sie ist aus­ge­blie­ben. Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt weist eine Quote von ca. 2% der UG (haf­tungs­be­schränkt) aus, die in die Insol­venz gehen (jeweils für die Jahre 2013 – 2017), davon die Hälfte mas­se­los. Bei der GmbH sind es aller­dings nur ca. 0,7%, davon ein Drit­tel masselos.

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