Berliner Appell zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Eine prima Initia­tive wird gerade gestar­tet für mehr Kapi­tal­be­tei­li­gung und Ver­mö­gens­bil­dung in Arbeit­neh­mer­hand: Ber­li­ner Appell an die sehr geehrte neue Bun­des­re­gie­rung” (die es noch nicht gibt). Das Vor­ha­ben eines Geset­zes zur Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gung soll in den Koali­ti­ons­ver­trag. Der Appell wird getra­gen von der Wirt­schaft, Ver­bän­den wie ins­be­son­dere dem Deut­schen Akti­en­in­sti­tut und der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz sowie Hoch­schul­leh­rern (der Wirt­schafts­wis­sen­schaft — was ist mit der Rechtswissenschaft?).

Weiterlesen

Wirtschaftlicher Verein kraft Rechtsverordnung

Der rechts­fä­hige wirt­schaft­li­che Ver­ein geht eigent­lich nicht — aus­nahms­weise doch durch staat­li­che Ver­lei­hung“ 22 BGB), s. etwa die GEMA. Aller­dings: wann wird kon­zes­sio­niert? Das wurde bis­lang in den Bun­des­län­dern recht unein­heit­lich gehand­habt. Der Bun­des­ge­setz­ge­ber will ein­grei­fen (Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Erleich­te­rung unter­neh­me­ri­scher Initia­ti­ven v. Novem­ber 2016). Es soll unzu­mut­bar sein, den Zweck in gesell­schafts­recht­li­cher Form zu ver­fol­gen. Da man über die (Un)Zumutbarkeit treff­lich strei­ten kann, wird es eine Rechts­ver­ord­nung geben, die sich dar­über im Detail ver­hält. Gedacht ist an einen Geschäfts­be­trieb von gerin­gem Umfang“ (wes­halb die GEMA damit nicht erfasst wäre). Als Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­lei­hung der Rechts­fä­hig­keit kön­nen zum Schutz von Mit­glie­dern und Drit­ten beson­dere Anfor­de­run­gen an die …

Weiterlesen

Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht 2014

Für die, wel­che bei der Ver­an­stal­tung Aktu­elle Gesetz­ge­bung im Gesell­schafts­recht” nicht dabei sein konn­ten, hier die wesent­li­chen Aussagen:

Geschlech­ter­quote im Auf­sichts­rat: Der Gesetz­ent­wurf des BMJV für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im Öffent­li­chen Dienst” ist haus­in­tern fer­tig­ge­stellt (zu den Leit­li­nien); er befin­det sich der­zeit in der Res­sort­ab­stim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung. Seine Zulei­tung an die inter­es­sier­ten Kreise” ist noch in die­sem Monat zu erwar­ten. — Der Ent­wurf wird hier notiert werden.

Die Akti­en­rechts­no­velle 2014 wird neu ein­ge­bracht. Bis Mitte Juni sind die inter­es­sier­ten Kreise” zur Stel­lung­nahme auf­ge­for­dert. Neu in dem Refe­ren­ten­ent­wurf sind zwei Gegen­stände. Zum einen die Klar­stel­lung, dass der …

Weiterlesen

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (Leitlinien)

Das BMJV hat heute Leit­li­nien für das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren” zur Geschlech­ter­quote vor­ge­stellt. Zunächst wer­den die Vor­ga­ben im Koali­ti­ons­ver­trag” wie­der­holt (s. dazu hier). Dann fol­gen Vor­stel­lun­gen dazu, wie die Quote umge­setzt wer­den soll. Es wird jeweils nach Anteils­eig­ner- und Arbeit­neh­mer­bank quo­tiert (letz­te­res ist offen­bar ein Pro­blem für Gewerk­schaf­ten). Bei Nicht­ein­hal­tung der Quote sol­len die für das min­der­re­prä­sen­tierte Geschlecht vor­ge­se­he­nen Plätze recht­lich unbe­setzt blei­ben (so. lee­rer Stuhl).” Zum Anwen­dungs­be­reich wird gesagt, es han­delt sich aus­schließ­lich um Akti­en­ge­sell­schaf­ten (AG) und Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … . 

Die Leit­li­nien brin­gen gegen­über den Ankün­di­gun­gen nichts Neues. Sie erschei­nen als Aus­druck der rechts­po­li­ti­schen und rechts­tech­ni­schen Pro­ble­ma­tik, einen Refe­ren­ten­ent­wurf wie ange­kün­digt

Weiterlesen

Erheischt anonymes Kapital“ die Montan-Mitbestimmung?

Das Mit­be­stim­mungs­ge­setz möge in Rich­tung des Mon­tan-Mit­be­stim­mungs­ge­set­zes ver­än­dert wer­den. Dies hat der Bun­des­tags­prä­si­dent Lam­mert (CDU) auf einer DGB-Ver­an­stal­tung ange­regt (FAZ v. 13.2.2014). Dann würde das dop­pelte Stimm­recht des (letzt­lich von der Aktio­närs­seite gestell­ten) Auf­sichts­rats-Vor­sit­zen­den gestri­chen. Es käme in Patt-Situa­tio­nen auf das wei­tere Mit­glied” an, das auch als neu­trale Per­son bezeich­net wird. An dem Vor­stoß ist bemer­kens­wert, dass es dazu weder im Koali­ti­ons­ver­trag noch im Wahl­pro­gramm der Par­tei, wel­cher der Vor­schla­gende ange­hört, eine Aus­sage gibt. Daher mag man ihn als ledig­lich rhe­to­ri­schen Ver­suchs­bal­lon anse­hen. Hier inter­es­siert die Begrün­dung, mit der die ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken” vom Bun­des­tags­prä­si­den­ten erkannt und abge­tan wur­den. Erkannt wurde, dass Eigen­tü­mer­rechte arg ein­ge­schränkt wer­den. Aber, so …

Weiterlesen

Große Koalition und das (GmbH-)Gesellschaftsrecht (update)

Einige Anmer­kun­gen dazu in der GmbH-Rund­schau 2/2014: GmbHR im Blick­punkt”. — Ergän­zung (nach einem Leser­hin­weis): Die Ein­schät­zung, die Frau­en­quote sei kein GmbH-Thema, könnte vor­ei­lig sein. Zwar will der Koali­ti­ons­ver­trag nur die Auf­sichts­räte von voll mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen und bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men” der Quo­ten­ge­setz­ge­bung unter­zie­hen. An ande­rer Stelle spricht der Koali­ti­ons­ver­trag von bör­sen­no­tier­ten oder mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men”, die sich Quo­ten­ziele zu ste­cken hät­ten. Ob die Kri­te­rien (Mit­bestG / Bör­sen­no­tie­rung) kumu­la­tiv oder alter­na­tiv gel­ten sol­len, ist also durch­aus offen. 

Weiterlesen

Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht – Rückblick 2010 und Ausblick 2011

Der gesell­schafts­recht­li­che Rück­blick in das ver­gan­gene Jahr kann kurz aus­fal­len: es war fast nichts los. Der euro­päi­sche und der deut­sche Gesetz­ge­ber haben eine Pause ein­ge­legt. Das ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen, Ent­zugs­er­schei­nun­gen sind nicht auf­ge­tre­ten. Die Nor­men­flut zu ver­ar­bei­ten ist nicht nur für die Wis­sen­schaft ein Pro­blem, son­dern für die Unter­neh­men ist jede Anpas­sung mit Auf­wand ver­bun­den — auch dann, wenn es im Gesetz­ent­wurf regel­mä­ßig zu den Kos­ten heißt: keine”. Selbst die Recht­spre­chung des BGH hatte auf dem Gebiet des Gesell­schafts­rechts nicht mit den ganz gro­ßen Ent­schei­dun­gen auf­zu­war­ten. Die Per­so­na­lie um den über­ra­schen­den Vor­ru­he­stand des bis­he­ri­gen Vor­sit­zen­den des II. Zivil­se­nats und die Wie­der­be­set­zung haben die inter­es­sier­ten Kreise bewegt. Die Pra­xis der Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestritt die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son in Umset­zung des …

Weiterlesen