Öffentliche Sitzungen des Aufsichtsrats bei kommunalen Unternehmen kraft Satzung

Der Auf­sichts­rat tagt hin­ter ver­schlos­se­ner Tür. Aber die­ser eherne Grund­satz des Gesell­schafts­rechts (§ 109 AktG) gerät bei staat­li­chen bzw. kommunalen
Unter­neh­men in Kon­flikt mit dem poli­ti­schen Bedürf­nis nach Öffent­lich­keit. Hier schwelt schon lange ein Streit zwi­schen der gesell­schafts­recht­li­chen und der kom­mu­nal­recht­li­chen Kon­zep­tion einer good gover­nance”. Denn was macht es für einen Unter­schied mit Blick auf das Bür­ger­inter­esse, ob das Stadt­bad als Eigen­be­trieb orga­ni­siert ist oder eine städ­ti­sche GmbH der Trä­ger ist? Im ers­ten Fall wird dar­über im Gemein­de­rat öffent­lich ver­han­delt, im zwei­ten Fall wird der Auf­sichts­rat bis­lang nicht­öf­fent­lich tagen – doch damit könnte bald Schluss sein, wenn die vom Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium vor­ge­schla­gene Akti­en­rechts­no­velle zum Gesetz wird. Der Koali­ti­ons­ver­trag hatte zum Regie­rungs­pro­gramm erho­ben, der Grund­satz der Öffent­lich­keit bei kom­mu­na­len …

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Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird in der heu­ti­gen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bis­her kaum genutzte Mög­lich­keit zur Eigen­ver­wal­tung solle erleich­tert wer­den. Auch eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit den Gläu­bi­gern soll geför­dert wer­den, etwa durch einen Voll­stre­ckungs­schutz. Mehr Ein­fluss dürf­ten die Gläu­bi­ger auf die Aus­wahl des Insol­venz­ver­wal­ters bekom­men, damit sie wis­sen, mit wem sie sich auf die Reise bege­ben”. Verhin­dert wer­den soll, dass meh­rere Insol­venz­ver­wal­ter im sel­ben Kon­zern unko­or­di­niert ans Werk gehen. Das Blo­cka­de­po­ten­tial” ein­zel­ner For­de­rungs­in­ha­ber, etwa bei der Umwand­lung von Fremd- in Eigen­ka­pi­tal soll besei­tigt werden.

Zu wei­te­ren Vor­ha­ben heißt es in der FAZ: Eine schär­fere Mana­ger­haf­tung … soll sich nach dem Wil­len der Minis­te­rin hin­ge­gen auf eine Ver­län­ge­rung der zivil­recht­li­chen

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ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In …

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Koalitionsvereinbarung 2009 – 2013: die unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die unter­neh­mens­recht­li­chen Vor­ha­ben der neuen Koali­tion nach dem Ent­wurf eines Koali­ti­ons­ver­trags (im Fol­gen­den nicht berück­sich­tigt: steu­er­recht­li­che, arbeits- und auf­sichts­recht­li­che Pläne):

1. Gesell­schafts­recht

  • (Es) sind die jüngs­ten Geset­zes­an­pas­sun­gen zur Haf­tung und Ver­gü­tung wei­ter zu ent­wi­ckeln. (728729)
  • Wir unter­stüt­zen die Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Auf­sichts­rats­ar­beit. Wir wer­den das Mit­spra­che­recht der Haupt­ver­samm­lung bei der Fest­le­gung der Eck­punkte von Vor­stands­ver­gü­tun­gen stär­ken. Wir wol­len eine Min­dest­war­te­frist von zwei Jah­ren für ehe­ma­lige Vor­stands­vor­sit­zende beim Wech­sel zum Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den des­sel­ben bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­mens – dabei sind aller­dings die Beson­der­hei­ten von Fami­li­en­un­ter­neh­men zu berück­sich­ti­gen. (744749)
  • Ent­spre­chend den Grund­sät­zen der Unter­neh­mens­füh­rung (Cor­po­rate Gover­nance Codex) wer­den wir in Gesprä­che über die Größe von Auf­sichts­rä­ten ein­tre­ten. Dar­über hin­aus soll neben Auf­sichts­rä­ten und Vor­stän­den auch ein Ehren­ko­dex
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Die Rückkehr des KapInHaG?

(Michael Beurs­kens, LL.M. (Uni­ver­sity of Chi­cago), LL.M. (Düs­sel­dorf))

Nach­dem das als Dis­kus­si­ons­ent­wurf im Jahr 2004 kurz auf­ge­tauchte Kapi­tal­markt­in­for­ma­ti­ons­haf­tungs­ge­setz nach enor­mem Pro­test aus Wis­sen­schaft und Indus­trie inner­halb kür­zes­ter Zeit wie­der in der Schub­lade ver­schwand, und auch trotz ent­spre­chen­der Dis­kus­sion im Koali­ti­ons­ver­trag keine ent­spre­chen­den Pläne fixiert wur­den, neh­men Aktio­närs­ver­bände die IKB-Krise zum Anlass für erneute For­de­run­gen nach einem der­ar­ti­gen Gesetz.

Ob dies wirk­lich sinn­voll ist, mag aber zu Recht bezwei­felt wer­den. Nicht ohne Grund hält die Recht­spre­chung an ihren stren­gen Beweis­an­for­de­run­gen fest, zuletzt in zwei BGH-Urtei­len vom 4. Juni 2007. Denn einer­seits droht den Mana­gern dabei eine exis­tenz­ver­nich­tende Außen­haf­tung (eine Ver­si­che­rung gegen eine Haf­tung für vor­sätz­li­che Falsch­in­for­ma­tio­nen ist unmög­lich, bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit ist der Risiko unüber­schau­bar …

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Biedenkopf-Mitbestimmungskommission geplatzt

Die Bie­den­kopf-Kom­mis­sion konnte sich nach Berich­ten vom Wochen­an­fang nicht eini­gen und wird kei­nen gemein­sa­men Bericht vor­le­gen (der laut Koali­ti­ons­ver­trag die Grund­lage für einen Regie­rungs­ent­wurf hätte bil­den sol­len: Wir wer­den die – ein­ver­nehm­lich erziel­ten — Ergeb­nisse der Kom­mis­sion aufgreifen”). 

Der noch von der Regie­rung Schrö­der ein­ge­setz­ten Kom­mis­sion gehö­ren neben Bie­den­kopf an: Michael Som­mer (DGB-Vor­sit­zen­der), Jür­gen Peters (IG-Metall-Vor­sit­zen­der), Gün­ter Rep­pien (Gesamt­be­triebs­rats­vor­sit­zen­der RWE Power AG), Die­ter Hundt (BDA-Prä­si­dent), Jür­gen Thu­mann (BDI-Prä­si­dent), Man­fred Gentz (ICC-Prä­si­dent), Wolf­gang Stre­eck (Max-Planck-Insti­tut) und Hel­mut Wiß­mann (ehe­ma­li­ger Prä­si­dent des Bundesarbeitsgerichts). 

Grund des Streits: Die 1976 maß­geb­lich auch auf Vor­schlag Bie­den­kopfs ein­ge­führte pari­tä­ti­sche Mit­be­stim­mung im Auf­sichts­rat sollte als sol­che unan­ge­tas­tet blei­ben. Hin­ge­gen setz­ten die drei Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter auf eine (der SE nach­emp­fun­dene) Ver­hand­lung der Mit­be­stim­mung unter den Betei­lig­ten, wobei die …

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Vor 30 Jahren: MitbestG verabschiedet — und heute der homo SAPiens

Vor 30 Jah­ren wurde das Mit­be­stim­mungs­ge­setz im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det: 389 Abge­ord­nete stimm­ten am 18. März 1976 für das Gesetz, 22 dage­gen. Es gilt zur­zeit für 746 Unter­neh­men mit mehr als 2000 Beschäftigten. 

Heute wird über Sinn und Zweck der pari­tä­ti­schen Betei­li­gung in Auf­sichts­rä­ten wie­der gestrit­ten. Die Bun­des­re­gie­rung lässt (wie schon in den Sieb­zi­gern …) Bie­den­kopf die Sache prü­fen (s. Koali­ti­ons­ver­trag Rn. 1508). — Von der 2003 gestar­te­ten kri­ti­schen Initia­tive Moder­ni­sie­rung der Mit­be­stim­mung ist zur­zeit nichts mehr zu hören. — Die Zeit­schrift der Hans Böck­ler Stif­tung resü­miert den Akt aus Sicht des DGB, des­sen Vor­sit­zen­der Som­mer mit die­sem Zitat über die SAP-Mit­ar­bei­ter nach­denk­lich macht: Vor kur­zem habe ich in einer Bar in Hei­del­berg Beschäf­tigte des Unter­neh­mens beob­ach­tet. …

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