Das Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wurde gestern im Bundestag in dritter Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf lag seit über einem Jahr vor. Zeitweise sah es so aus, als ob das Vorhaben nicht weiter verfolgt werde. Umstritten war und ist, ob für Rechtsanwälte bzw. Steuerberater ein Sonderrecht eingeführt werden soll, das die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft begrenzt. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden die Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung geändert.
Nun hat der Bundesrat das letzte Wort. Er könnte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen und Einspruch einlegen (Art. 77 Abs. 2, 3 GG). Dann wird es knapp für eine erneute Beschlussfassung durch den Bundestag, da die Wahlperiode im Herbst endet (Diskontinuität, s. § 125 Geschäftsordnung Bundestag). Immerhin sind Sondersitzungen des Bundestages Anfang September 2013 geplant.
Bei einem bloßen EinspruchsG wie hier dürfte die Diskontinuität aber doch kein allzu großes Problem darstellen? Ein paar Monate hat der Bundestag ja noch. Und die Einspruchsfrist beträgt ja nur 2 Wochen.